UNSERE ALLGEMEINEN GESCHAEFTS- UND
SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN
1. Vorbemerkung
Das Carspider Autosuchprogramm wird gewerblichen Kunden,
nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt, durch Spider Tec, nachfolgend
„Lizenzgeber“ genannt, vertreten durch Agim Parduzi, Münchener
Straße 9, 83620 Feldkirchen- Westerham, bereitgestellt.
Der Lizenznehmer versichert mit Abschluss des Vertrags,
gewerblich tätig zu sein und Carspider im Rahmen seiner
gewerblichen Tätigkeit einzusetzen.
Der Lizenznehmer bestätigt ferner, dass er vor dem
Vertragsschluss Gelegenheit hatte, von den Allgemeinen Geschäfts-
und Software-Lizenzbedingungen Kenntnis zu nehmen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und
Software-Lizenzbedingungen regeln, zu welchen Bedingungen die
Carspider Autosuchprogramm -Software-Lizenz erworben wird und in
welcher Weise die Carspider Autosuchprogramm -Software (nachfolgend
Carspider genannt) genutzt werden darf. Abweichende Bedingungen des
Lizenznehmers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der
Lizenzgeber nicht ausdrücklich widerspricht. Mit Vertragsschluss
erkennt der Lizenznehmer die vorliegenden Bedingungen an.
Der Lizenznehmer kann die aktuelle Fassung der Carspider
Autosuchprogramm -Software-Lizenzbedingungen jederzeit unter
www.carspider.de abfragen. Soweit der Lizenznehmer über Carspider
kostenlose oder kostenpflichtige Online-Dienste oder Produkte von
Drittanbietern in Anspruch nimmt, können neben den Carspider
Autosuchprogramm -Lizenzbedingungen auch gesonderte
Nutzungsbedingungen gelten.
2. Geltungsbereich der Lizenzbedingungen
Mit Freigabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Software-Lizenzbedingungen durch den Lizenzgeber treten sämtliche
bisher vom Lizenzgeber verwendeten Allgemeinen Geschäfts- oder
Lizenzbedingungen außer Kraft. Bisher abgeschlossene Verträge
werden unter Geltung der ihnen jeweils zugrunde liegenden
Allgemeinen Geschäfts- oder Lizenzbedingungen durchgeführt.
3. Vertragsgegenstand
3.1
Spider Tec, nachfolgend „Lizenzgeber" genannt, räumt dem Kunden,
nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt, Nutzungsrechte an dem im
Angebot einschließlich seiner Anlagen näher beschriebenen
Computer-Programm, nachfolgend „Carspider“ genannt, ein.
3.2
Carspider Autosuchprogramm wird Versionen mit unterschiedlicher
Ausstattung angeboten. Bestandteile des Lizenzgegenstands ist die
bei Vertragsschluss zum Download bereitstehende, aktuelle Carpider
Autosuchprogramm -Software inklusive Hilfedatei in der Ausstattung,
in welcher der Lizenznehmer Carspider Autosuchprogramm erwirbt.
3.3
Der Lizenznehmer erhält für die von ihm erworbene Version der
Software Standard-Updates, welche von ihm selbst installiert werden
müssen. Näheres hierzu regelt Punkt 10. „Updates“ dieser AGB. Nicht
Gegenstand dieses Vertrags sind weitere Pflegeleistungen.
3.4
Nicht Gegenstand des Vertrags ist ferner die Nutzung und
Nutzbarkeit von produktergänzenden Online-Datenbanken und externen
Servern.
3.5
Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass Carspider Autosuchprogramm
nicht auf jedem Computer lauffähig ist und die
Arbeitsgeschwindigkeit und Funktionsfähigkeit von Carspider von der
Hard- und Softwarekonfiguration des Lizenznehmersystems abhängt.
Die für die jeweils aktuelle Carpider Autosuchprogramm -Version
erforderlichen Systemvoraussetzungen werden auf der
Carspider-Homepage bekannt gegeben und können über den Support
erfragt werden. Carspider erbringt die Leistungen nur für die nach
dem jeweiligen Stand der Technik üblichen Hard- und
Softwarevoraussetzungen.
Die Systemvoraussetzungen können sich mit Fortentwicklung von
Carspider ändern. Die auf der Carspider -Homepage angegebene
Carspider Autosuchprogramm -Arbeitsgeschwindigkeit kann sich
insbesondere im Hinblick auf die Suchgeschwindigkeit verringern,
wenn vom Lizenznehmer überdurchschnittliche viele Suchvorgänge
gleichzeitig gestartet werden.
4. Vertragsschluss
4.1
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Lizenzgeber die
Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch
Zusendung der Ware annimmt. Bei elektronischen Bestellungen
bestätigt der Lizenzgeber den Zugang der Bestellung
automatisch.
4.2.
Der Lizenznehmer bestätigt mit Abgabe der Bestellung,
selbständiger Gewerbetreibender zu sein und Carspider im Rahmen
seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen.
5. Übergabe
Die Übergabe des Lizenzgegenstands erfolgt durch Download. Der
Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer in die
Benutzung des Lizenzgegenstands einzuweisen. Die Installation des
Lizenzgegenstands erfolgt durch den Lizenznehmer selbst.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Lizenzgeber behält sich in allen Fällen und insbesondere im
Falle, dass Carspider in auf einem Datenträger gespeicherter Form
übergeben wird, das uneingeschränkte Eigentum an Carspider bzw. dem
Datenträger bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.
7. Nutzungsrechte
7.1
Mit Übermittlung von Carspider wird dem Lizenznehmer das nicht
übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an dem
Carspider Autosuchprogramm eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist auf
die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt. Alle dort nicht
ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei Spider Tec
als Inhaberin aller Urheber- und Schutzrechte.
7.2
Ein Rechtsanspruch auf Nutzung von produktergänzenden
Online-Datenbanken besteht nicht. Dem Lizenznehmer ist bewusst,
dass Carspider auf externe Server und Datenbanken zugreifen muss,
deren Erreich- und Verfügbarkeit nicht gewährleistet wird. Spider
Tec sichert eine 80-prozentige Erreichbar- und Verfügbarkeit des
Carspider -Servers zu. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass sich
Carspider bei Nichterreichbarkeit des Carspider Autosuchprogramm
-Servers nicht starten lässt.
7.3
Der Lizenznehmer erwirbt das Recht, Carspider auf einem
Einzelplatzrechner zu installieren und für gewerbliche Zwecke
bestimmungsgemäß zu nutzen.
7.4
Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers ist auf die Dauer des der
Lizenz zugrunde liegenden Nutzungsverhältnisses begrenzt. Die Dauer
des unentgeltlichen Nutzungsrechts zu Versuchs- und
Demonstrationszwecken (Testphase) beläuft sich auf den zum
Zeitpunkt des Downloads auf der Carspider -Homepage angegebenen
Zeitraum. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende unentgeltliche
Nutzung von Carspider ist nicht möglich, da die Software einen
Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung
ausschließt.
7.5
Nach Ablauf der unter 7.4 festgelegten Frist zur unentgeltlichen
Nutzung hat der Lizenznehmer die Möglichkeit der entgeltlichen
Nutzung nach einem der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Testphase auf
der Carspider Autosuchprogramm -Homepage angegebenen
Preismodellen:
7.6
Die Vergabe von Mehrfachlizenzen wird individualvertraglich
vereinbart.
7.7
Der Lizenznehmer schuldet nach Ablauf der Testphase für die
Einräumung der Nutzungsrechte am Lizenzgegenstand die im Angebot
genannte Lizenzvergütung gem. des vom Lizenznehmer gewählten
Preismodells.
7.8
Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen
vom Lizenznehmer gewählten Preismodell.
7.9
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Carspider Autosuchprogramm
nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich
noch entgeltlich zugänglich zu machen oder zur Verfügung zu
stellen. Carspider darf pro Lizenz nur durch eine Person auf einem
Rechner und nicht gleichzeitig auf zwei oder mehr Rechnern, gleich
ob durch dieselbe oder verschiedene Personen genutzt werden. Der
Lizenznehmer ist berechtigt, Carspider auf der Festplatte zu
installieren und zu nutzen sowie von einem evtl. übersandten
Datenträger eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht
gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf.
Im Falle des Erwerbs mehrerer Lizenzen wird der Nutzungsumfang
individuell vereinbart.
7.10
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu
erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken
erfolgen und eingesetzt werden. Es darf grundsätzlich nur eine
einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese
ist als Sicherungskopie nebst Namen und Adresse des Lizenzgebers zu
kennzeichnen. Er darf ferner Softwarebestandteile, mitgelieferte
Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie zu Carspider gehörende
Dokumentation nicht vervielfältigen. Als Vervielfältigung gilt auch
die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker. Der Lizenznehmer
ist verpflichtet, den Zugriff Dritter auf Carspider durch geeignete
Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger
sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten
Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des
Lizenznehmers sind von diesem nachdrücklich auf die Einhaltung der
vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des
Urheberrechts hinzuweisen.
7.11
Der Lizenznehmer darf Carspider und/oder zugehörige
Dokumentationen selbst nicht zum Gegenstand einer eigenen
kommerziellen Verwertung machen Es ist ihm insbesondere untersagt,
Carspider zu vermieten, zu verkaufen, zu versteigern, eine
Unterlizenz zu vergeben oder die Carspider in sonstiger Weise an
Dritte weitergeben.
7.12
Abweichend von den Regelungen gem. Ziffern 7.9 Satz eins darf
der Lizenznehmer Carspider an einen Dritten unter vollständiger
Übertragung der Lizenz inklusive sämtlicher Rechte und Pflichten
weitergeben, wenn Spider der Übertragung schriftlich oder in
elektronischer Form zustimmt.
7.13
Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, einen Kopierschutz,
Digital-Rights-Management-Systeme, Verschlüsselungen oder
Schutzroutinen aus dem Produkt zu entfernen, Die Entfernung eines
Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig,
sofern durch diesen Schutzmechanismus nachweisbar die störungsfreie
Nutzung von Carspider beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die
Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit
durch den Schutzmechanismus trägt der Lizenznehmer die Beweislast.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber die Entfernung
eines Kopierschutzes oder einer ähnlichen Schutzroutine aus dem
Programmcode schriftlich anzuzeigen. Die für eine derartige
Programmänderung notwendige Störung der Programmnutzung muss der
Lizenznehmer möglichst genau umschreiben. Die Umschreibungspflicht
umfasst eine detaillierte Darstellung der aufgetretenen
Störungssymptome, der vermuteten Störungsursache sowie insbesondere
eine eingehende Beschreibung der vorgenommenen Programmänderung.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber jede Änderung
der Nutzung der Software ungefragt zu offenbaren.
7.14
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder
Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit
Carspider Autosuchprogramm in Zusammenhang stehen, an Dritte
weiterzugeben.
7.15
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, Carspider einschließlich der
Kommunikationsprotokolle, ganz oder teilweise abzuändern, zu
modifizieren, anzupassen, weiterzuentwickeln oder als Grundlage für
andere Produkte zu verwenden, den überlassenen Programmcode in
andere Codeformen rückzuübersetzen (Dekompilierung/
Disassemblierung) sowie auf sonstige Weise die verschiedenen
Herstellungsstufen von Carspider rückzuerschließen
(Reverse-Engineering), sofern sich nicht aus anderen
lizenzrechtlichen oder gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den
§§ 69d Abs. 3, 69e UrhG nichts Gegenteiliges ergibt.
Es ist dem Lizenznehmer untersagt, an Carspider oder dem
Dokumentationsmaterial Urheber(Copyright)vermerke,
Kennzeichen/Markenzeichen Logos, Kennzeichnungen sonstiger
gewerblicher Schutzrechte oder Seriennummern und andere Merkmale,
die einer Identifikation von Carspider oder Hardware dienen,
und/oder Eigentumsangaben des Lizenzgebers zu entfernen oder zu
verändern.
Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, HTML-Dateien oder
Java-Skripte, die Bestandteil des Produkts sind, zu kopieren,
abzuändern, sichtbar zu machen oder in anderen Produkten oder
Online-Diensten zu nutzen, Carspider dazu zu nutzen, Software oder
Online-Dienste zu entwickeln, die den Adressraum von Carspider oder
der Server und Proxy-Server von Carspider nutzen oder es zu
unternehmen, unautorisierten Zugang zu Online-Diensten von
Carspider oder Computern oder Netzwerken im Zusammenhang mit
Carspider zu erlangen.
7.16
Der Lizenznehmer darf Carspider Autosuchprogramm nur in einer
Weise und zu Zwecken nutzen, welche die Gesetze der Bundesrepublik
Deutschland oder Rechte Dritter nicht verletzen.
Etwaige von Dritten bereitgestellte Plug-Ins oder sonstige
Erweiterungen von Carspider sind nicht Gegenstand der
Rechtseinräumung. Ihre Nutzung ist untersagt, wenn diese nicht
durch Carspider zur Nutzung autorisiert sind. Inhalte, welche dem
Kunden mit Hilfe von Carspider zugänglich gemacht werden können,
sind ebenfalls nicht Gegenstand der Rechtseinräumung.
Carspider darf nicht in hochriskanten Umgebungen eingesetzt
werden, bei denen ein Fehler von Carspider direkt zum Tode oder
Verletzung von Personen oder schweren Sach- und Umweltschäden
führen könnten. Für das Sicherheitsbedürfnis in solchen Umgebungen
ist Carspider nicht ausgelegt. Das Recht am geistigen Eigentum
sowie sonstige Rechte an der Carspider verbleiben beim
Lizenzgeber.
7.17
Das Recht zur Nutzung von Carspider Autosuchprogramm berechtigt
den Lizenznehmer nicht, vom Lizenzgeber eine schriftliche
Dokumentation, Support oder Lieferung von Folgeversionen oder
Updates zu verlangen.
8. Pflichten des Lizenznehmers
8.1
Der Lizenznehmer wird die gelieferte Software innerhalb der
Testphase auf die Funktionsfähigkeit grundlegender
Programmfunktionen untersuchen. Mit anschließenden Vertragsschluss
akzeptiert der Lizenznehmer die ihm übermittelte Carspider -Version
als vertragsgemäß. Dies gilt auch bei einer Verletzung der
Untersuchungspflicht.
8.2
Der Lizenznehmer hat sich im Sinne von Punkt 3.5 dieser AGB vor
der Installation von Carspider Autosuchprogramm zu vergewissern,
dass sein System über die für den ordnungsgemäßen Betrieb
erforderliche Hard- und Software verfügt.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten vor Installation
von Carspider und auch nachfolgend in regelmäßigen Abständen zu
sichern.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sich monatlich zu
vergewissern, ob der Lizenzgeber die Lizenzbedingungen geändert
hat. Der Lizenznehmer ist weiter verpflichtet, den Carspider
-Kundenservice unverzüglich über auftretende Fehler der Software
oder gegen ihn geltend gemachte Ansprüche im Zusammenhang mit
Carspider zu informieren.
9. Installation von Software-Komponenten
Carspider wird in aufgeteilten Komponenten ausgeliefert, um
einen schnelleren Download- und Installationsvorgang zu
ermöglichen. Zunächst wird das Installationsprogramm (Installer)
„Carspider _setup.exe“ herunter geladen und installiert. Das
Installationsprogramm nimmt dann - falls erforderlich - Verbindung
mit einem Webserver auf und lädt das Carspider -Hauptprogramm sowie
die Komponenten „Autoupdater“ und „Support Tool“ nach.
Der Programmbestandteil „Carspider Autoupdater“ überprüft bei
jedem Start von Carspider, ob Updates verfügbar sind und
installiert diese vor dem Start des Hauptprogramms. Mit der
Programmfunktion „Support Tool“ hat der Lizenznehmer die
Möglichkeit, dem Kundenservice des Lizenzgebers den Zugriff auf das
Lizenznehmersystem zu ermöglichen.
Die Verbindung wird während der Installation (sofern
ausreichenden Bandbreite zur Verfügung steht) oder auch später
hergestellt, wenn der Lizenznehmer eine Funktion von Carspider
aufrufen, die eine weitere Software-Komponente erfordert. Dieser
Mechanismus wird von Carspider ausschließlich für die Installation
von Carspider -Software genutzt, der Lizenznehmer selbst zur
Installation ausgewählt hat.
10. Updates
Der Lizenznehmer ist gehalten, seine Carspider Autosuchprogramm
-Version ständig zu aktualisieren. Der Lizenzgeber wird hierzu in
unregelmäßigen Zeitabständen auf der Carspider -Homepage
Standard-Updates anbieten. Der Lizenznehmer ist für die
Durchführung des Downloads und der Installation der Updates selbst
verantwortlich. Die durch die Installation von Updates
aktualisierte Version von Carspider fällt ebenfalls unter diese
Lizenzbedingungen, es sei denn, der Lizenznehmer hat bei
Aktualisierung auf eine Anfrage des Lizenzgebers hin sein
Einverständnis zu neuen oder zusätzlichen Lizenzbedingungen
erklärt.
Sofern der Lizenznehmer Carspider Autosuchprogramm nicht
aktualisiert, kann dies zur Folge haben, dass Carspider aus
technischen Gründen nicht mehr genutzt werden kann oder die
Sicherheit der vom Lizenznehmer übertragenen Daten oder des
Rechners des Lizenznehmers beeinträchtigt wird. Der Lizenzgeber
behält sich das Recht vor, veraltete oder nicht aktualisierte
Carspider -Versionen nicht mehr zu unterstützen.
11. Einstweiligen Rechtsschutzes, Ausschluss
Soweit dem Lizenznehmer die Carspider -Software unentgeltlich
überlassen wurde, verzichten er auf das Recht, wegen Carspider
-Software gegen den Lizenzgeber Rechtsschutz im Wege der
einstweiligen Verfügung zu suchen.
12. Lizenz-Änderungen
12.1
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Carspider
-Software-Lizenz nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu
ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen
des Lizenzgebers und des Lizenznehmers zumutbar sind. Das ist
insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Lizenznehmer ohne
wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile sind, z. B.
Änderungen von Kontaktinformationen, Aufnahme zusätzlicher
Funktionen o.ä.
12.2
Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer vor einer Änderung der
Carspider Autosuchprogramm -Software-Lizenzbedingungen mindestens
einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Änderungen
informieren. Die Information erfolgt per E-Mail an die vom
Lizenznehmer gegenüber dem Lizenzgeber angegebene E-Mail-Adresse,
ansonsten auf der Homepage des Lizenzgebers.
12.3
Sollten der Lizenznehmer mit einer vom Lizenzgeber
beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, hat er das Recht,
der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu
widersprechen. Widerspricht der Lizenznehmer den Änderungen
innerhalb der vorgenannten Frist nicht, gilt die Einwilligung zur
Änderung als erteilt. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer
zusammen mit der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich
hinweisen.
13. Haftung
13.1
Für durch den Einsatz von Carspider an anderer Software oder an
Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Lizenznehmers
entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche
Mangel an der/dem gelieferten Software/Datenträger vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht worden ist, eine vertragliche
Hauptpflicht verletzt wurde und es sich bei den eingetretenen
Schäden um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden
handelt. Die Haftung ist dem Umfang nach auf den Betrag der vom
Lizenzgeber bis zum Zeitpunkt des Schadenseintritts gezahlten
Lizenzgebühren beschränkt. Soweit die Haftung des Lizenzgebers nach
den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, der Vertreter
sowie der Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers. Für Schäden, die auf
dem Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit beruhen, haftet der
Lizenzgeber nur, soweit diese von einer solchen Vereinbarung
umfasst sein sollen. Weitergehende Ansprüche des Lizenznehmers,
insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, sind
ausgeschlossen.
13.2
Soweit dem Lizenznehmer die Carspider Autosuchprogramm -Software
unentgeltlich überlassen wurde, ist jeglicher
Gewährleistungsanspruch von Anfang an ausgeschlossen.
13.3
Die Schadensersatzpflicht für die Verletzungen von Leben, Körper
oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
14. Gewährleistung / Garantie
14.1
Software ist niemals vollständig frei von Fehlern. Unter die
Gewährleistung fallen nur solche Mängel, welche die
Gebrauchstauglichkeit von Carspider Autosuchprogramm erheblich
einschränken, sofern der Hersteller die Mängel nicht arglistig
verschwiegen oder eine entsprechende Beschaffenheitsgarantie
übernommen hat.
14.2
Mit der Angabe von Leistungsdaten oder sonstigen Beschreibungen
von Carspider übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung oder
Garantie für die Beschaffenheit von Carspider, insbesondere nicht
für die Filtergenauigkeit und Stabilität. Über die in den Punkten
3.3, 3.4, 3.5 und 7.2 dieser AGB enthaltenen Regelungen hinaus
haftet der Lizenzgeber insbesondere nicht für
Funktionseinschränkungen, welche sich aus Änderungen des Angebots
und der Software Dritter (Änderung des Telefonnummernformats beim
externen Anbieter, Einschränkung der Programmfunktion „Anrufbutton“
u.ä.) ergeben.
15. Sonstiges
15.1
Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass Carspider ausschließlich auf
seinem lokalen Rechner ausgeführt wird. Es besteht über die in
Punkt 7.2. dieser AGB getroffenen Regelungen hinaus kein Anspruch
auf Verfügbarkeit der Server des Lizenzgebers oder Dritter.
15.2
Der Lizenzgeber haftet nicht für externe Inhalte, welche dem
Lizenznehmer im Rahmen der Benutzung von Carspider Autosuchprogramm
zugänglich werden.
15.3
Der Lizenznehmer hat durch die Benutzung von Carspider die
Möglichkeit, auf Inhalte, Datenbanken etc. von Drittanbietern
zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server Dritter
umgeleitet.
Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten für
den Lizenznehmer entstehen, hat er diese selbst zu tragen. Der
Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er
durch die Benutzung von Carspider eventuell gegen Allgemeine
Geschäftsbedingungen Dritter verstößt. Er stellt den Lizenzgeber
ausdrücklich von jeder Haftung hieraus frei.
16. Datenschutz
16.1
Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der
Daten des Lizenznehmers durch den Lizenzgeber, vom Lizenzgeber
beauftragte neutrale Dienstleister und befreundeten Unternehmen
erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
16.2
Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post
AG dem Lizenzgeber die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt,
soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift
ausgeliefert werden konnte.
16.3
Um einem Missbrauch der Lizenzbestimmungen zu verhindern,
gestattet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber, dass Carspider
Autosuchprogramm beim Starten und Beenden einen Datenzugriff auf
einen Server des Lizenzgebers vornimmt. Der Lizenznehmer willigt
ein, dass bei diesem Datenzugriff vom Lizenzgeber Carspider
-Nutzungsdaten erhoben werden.
16.4
Der Lizenznehmer willigt weiterhin darin ein, dass bei Auftreten
von Programmfehlfunktionen eine Fehlermeldung (Bugreport) an einen
Server des Lizenzgebers gesendet wird.
16.5
Der Lizenznehmer räumt dem Lizenzgeber das Recht ein, die so
gewonnenen persönlichen Daten, Logs und Auswertungen von Carspider
für die Produktpflege zu verwenden und an Partnerunternehmen des
Lizenzgebers weiterzugeben.
17. Zahlungsbedingungen
17.1
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber über das auf
dessen Homepage hierfür zur Verfügung stehende Formular eine
grundsätzlich unwiderrufliche Einzugsermächtigung bezüglich des
sich aus dem jeweils gewählten Preismodell ergebenden Betrags zu
erteilen.
17.2
Der Lizenzgeber übermittelt dem Lizenznehmer eine Rechnung per
E-Mail, per Post oder die Software selbst. Die in Rechnung
gestellten Preise sind Bruttoendpreise. Die Rechnung ist nach der
Fälligkeit gem. des gewählten Preis- und Nutzungsmodells sofort
zahlbar ohne Abzug und wird mittels der erteilten
Einzugsermächtigung vom Konto des Lizenznehmers abgebucht.
17.3
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten,
sofern ihm nicht aus dem selben Vertragsverhältnis ein gesetzliches
Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig,
soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
17.4
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Lizenznehmers. Die
tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu
entnehmen.
17.5
Bei Zahlungsverzug und Rücklastschrift ist der Lizenzgeber
berechtigt, die Nutzung der Lizenz durch Abschaltung von Carspider
bis zum vollständigen Ausgleich des Nutzungsentgelts zu
unterbinden.
17.6
Für die nach Ausgleich der Forderungen des Lizenzgebers
erfolgende Freischaltung hat der Lizenznehmer eine
Bearbeitungspauschale i.H.v. 50,-- € zu entrichten. Für Mahnungen
hat der Lizenznehmer einen Pauschalbetrag von 10,-- € je Mahnung an
den Lizenzgeber zu zahlen.
17.7
Dem Lizenzgeber ist es im Einzelfall gestattet, bei
vorangegangener Sperrung wegen Zahlungsverzugs oder Rücklastschrift
die Freischaltung von Carspider von einer Vorauszahlung des Betrags
für den gesamten vereinbarten Nutzungszeitraums gem. des gewählten
Preismodells abhängig zu machen.
18. Vertragsbeendigung
18.1
Die Kündigung des Lizenzvertrags ist bis zu einem Monat vor
Ablauf der Laufzeit des jeweils gewählten Vertragmodells
möglich.
18.2
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung per
E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.
18.2
Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich das
bestehende Vertragsverhältnis automatisch um die Mindestlaufzeit
des dem Vertrag zugrunde liegenden Preismodells.
19. Rechtsformwechsel
Der Lizenznehmer stimmt für den Fall eines Rechtsformwechsels
des Lizenzgebers bereits jetzt einem Übergang des Vertrags und der
daraus resultierenden Rechte und Pflichten auf das neue Unternehmen
zu.
20. Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von
Carspider ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Es
wird, soweit gesetzlich möglich, die ausschließliche internationale
Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart. Erfüllungsort und
ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
möglich, Rosenheim.