UNSERE ALLGEMEINEN GESCHAEFTS- UND SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN

1. Vorbemerkung

Das Carspider Autosuchprogramm wird gewerblichen Kunden, nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt, durch Spider Tec, nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt, vertreten durch Agim Parduzi, Münchener Straße 9, 83620 Feldkirchen- Westerham, bereitgestellt.

Der Lizenznehmer versichert mit Abschluss des Vertrags, gewerblich tätig zu sein und Carspider im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen.

Der Lizenznehmer bestätigt ferner, dass er vor dem Vertragsschluss Gelegenheit hatte, von den Allgemeinen Geschäfts- und Software-Lizenzbedingungen Kenntnis zu nehmen.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Software-Lizenzbedingungen regeln, zu welchen Bedingungen die Carspider Autosuchprogramm -Software-Lizenz erworben wird und in welcher Weise die Carspider Autosuchprogramm -Software (nachfolgend Carspider genannt) genutzt werden darf. Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Lizenzgeber nicht ausdrücklich widerspricht. Mit Vertragsschluss erkennt der Lizenznehmer die vorliegenden Bedingungen an.

Der Lizenznehmer kann die aktuelle Fassung der Carspider Autosuchprogramm -Software-Lizenzbedingungen jederzeit unter www.carspider.de abfragen. Soweit der Lizenznehmer über Carspider kostenlose oder kostenpflichtige Online-Dienste oder Produkte von Drittanbietern in Anspruch nimmt, können neben den Carspider Autosuchprogramm -Lizenzbedingungen auch gesonderte Nutzungsbedingungen gelten.

2. Geltungsbereich der Lizenzbedingungen

Mit Freigabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Software-Lizenzbedingungen durch den Lizenzgeber treten sämtliche bisher vom Lizenzgeber verwendeten Allgemeinen Geschäfts- oder Lizenzbedingungen außer Kraft. Bisher abgeschlossene Verträge werden unter Geltung der ihnen jeweils zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäfts- oder Lizenzbedingungen durchgeführt.

3. Vertragsgegenstand

3.1

Spider Tec, nachfolgend „Lizenzgeber" genannt, räumt dem Kunden, nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt, Nutzungsrechte an dem im Angebot einschließlich seiner Anlagen näher beschriebenen Computer-Programm, nachfolgend „Carspider“ genannt, ein.

3.2

Carspider Autosuchprogramm wird Versionen mit unterschiedlicher Ausstattung angeboten. Bestandteile des Lizenzgegenstands ist die bei Vertragsschluss zum Download bereitstehende, aktuelle Carpider Autosuchprogramm -Software inklusive Hilfedatei in der Ausstattung, in welcher der Lizenznehmer Carspider Autosuchprogramm erwirbt.

3.3

Der Lizenznehmer erhält für die von ihm erworbene Version der Software Standard-Updates, welche von ihm selbst installiert werden müssen. Näheres hierzu regelt Punkt 10. „Updates“ dieser AGB. Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind weitere Pflegeleistungen.

3.4

Nicht Gegenstand des Vertrags ist ferner die Nutzung und Nutzbarkeit von produktergänzenden Online-Datenbanken und externen Servern.

3.5

Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass Carspider Autosuchprogramm nicht auf jedem Computer lauffähig ist und die Arbeitsgeschwindigkeit und Funktionsfähigkeit von Carspider von der Hard- und Softwarekonfiguration des Lizenznehmersystems abhängt. Die für die jeweils aktuelle Carpider Autosuchprogramm -Version erforderlichen Systemvoraussetzungen werden auf der Carspider-Homepage bekannt gegeben und können über den Support erfragt werden. Carspider erbringt die Leistungen nur für die nach dem jeweiligen Stand der Technik üblichen Hard- und Softwarevoraussetzungen.

Die Systemvoraussetzungen können sich mit Fortentwicklung von Carspider ändern. Die auf der Carspider -Homepage angegebene Carspider Autosuchprogramm -Arbeitsgeschwindigkeit kann sich insbesondere im Hinblick auf die Suchgeschwindigkeit verringern, wenn vom Lizenznehmer überdurchschnittliche viele Suchvorgänge gleichzeitig gestartet werden.

4. Vertragsschluss

4.1

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Lizenzgeber die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annimmt. Bei elektronischen Bestellungen bestätigt der Lizenzgeber den Zugang der Bestellung automatisch.

4.2.

Der Lizenznehmer bestätigt mit Abgabe der Bestellung, selbständiger Gewerbetreibender zu sein und Carspider im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen.

5. Übergabe

Die Übergabe des Lizenzgegenstands erfolgt durch Download. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer in die Benutzung des Lizenzgegenstands einzuweisen. Die Installation des Lizenzgegenstands erfolgt durch den Lizenznehmer selbst.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Lizenzgeber behält sich in allen Fällen und insbesondere im Falle, dass Carspider in auf einem Datenträger gespeicherter Form übergeben wird, das uneingeschränkte Eigentum an Carspider bzw. dem Datenträger bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.

7. Nutzungsrechte

7.1

Mit Übermittlung von Carspider wird dem Lizenznehmer das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an dem Carspider Autosuchprogramm eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei Spider Tec als Inhaberin aller Urheber- und Schutzrechte.

7.2

Ein Rechtsanspruch auf Nutzung von produktergänzenden Online-Datenbanken besteht nicht. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass Carspider auf externe Server und Datenbanken zugreifen muss, deren Erreich- und Verfügbarkeit nicht gewährleistet wird. Spider Tec sichert eine 80-prozentige Erreichbar- und Verfügbarkeit des Carspider -Servers zu. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass sich Carspider bei Nichterreichbarkeit des Carspider Autosuchprogramm -Servers nicht starten lässt.

7.3

Der Lizenznehmer erwirbt das Recht, Carspider auf einem Einzelplatzrechner zu installieren und für gewerbliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.

7.4

Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers ist auf die Dauer des der Lizenz zugrunde liegenden Nutzungsverhältnisses begrenzt. Die Dauer des unentgeltlichen Nutzungsrechts zu Versuchs- und Demonstrationszwecken (Testphase) beläuft sich auf den zum Zeitpunkt des Downloads auf der Carspider -Homepage angegebenen Zeitraum. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende unentgeltliche Nutzung von Carspider ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt.

7.5

Nach Ablauf der unter 7.4 festgelegten Frist zur unentgeltlichen Nutzung hat der Lizenznehmer die Möglichkeit der entgeltlichen Nutzung nach einem der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Testphase auf der Carspider Autosuchprogramm -Homepage angegebenen Preismodellen:

7.6

Die Vergabe von Mehrfachlizenzen wird individualvertraglich vereinbart.

7.7

Der Lizenznehmer schuldet nach Ablauf der Testphase für die Einräumung der Nutzungsrechte am Lizenzgegenstand die im Angebot genannte Lizenzvergütung gem. des vom Lizenznehmer gewählten Preismodells.

7.8

Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen vom Lizenznehmer gewählten Preismodell.

7.9

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Carspider Autosuchprogramm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zugänglich zu machen oder zur Verfügung zu stellen. Carspider darf pro Lizenz nur durch eine Person auf einem Rechner und nicht gleichzeitig auf zwei oder mehr Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen genutzt werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, Carspider auf der Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von einem evtl. übersandten Datenträger eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf.

Im Falle des Erwerbs mehrerer Lizenzen wird der Nutzungsumfang individuell vereinbart.

7.10

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und eingesetzt werden. Es darf grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese ist als Sicherungskopie nebst Namen und Adresse des Lizenzgebers zu kennzeichnen. Er darf ferner Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie zu Carspider gehörende Dokumentation nicht vervielfältigen. Als Vervielfältigung gilt auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Zugriff Dritter auf Carspider durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Lizenznehmers sind von diesem nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.

7.11

Der Lizenznehmer darf Carspider und/oder zugehörige Dokumentationen selbst nicht zum Gegenstand einer eigenen kommerziellen Verwertung machen Es ist ihm insbesondere untersagt, Carspider zu vermieten, zu verkaufen, zu versteigern, eine Unterlizenz zu vergeben oder die Carspider in sonstiger Weise an Dritte weitergeben.

7.12

Abweichend von den Regelungen gem. Ziffern 7.9 Satz eins darf der Lizenznehmer Carspider an einen Dritten unter vollständiger Übertragung der Lizenz inklusive sämtlicher Rechte und Pflichten weitergeben, wenn Spider der Übertragung schriftlich oder in elektronischer Form zustimmt.

7.13

Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, einen Kopierschutz, Digital-Rights-Management-Systeme, Verschlüsselungen oder Schutzroutinen aus dem Produkt zu entfernen, Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus nachweisbar die störungsfreie Nutzung von Carspider beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Lizenznehmer die Beweislast. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber die Entfernung eines Kopierschutzes oder einer ähnlichen Schutzroutine aus dem Programmcode schriftlich anzuzeigen. Die für eine derartige Programmänderung notwendige Störung der Programmnutzung muss der Lizenznehmer möglichst genau umschreiben. Die Umschreibungspflicht umfasst eine detaillierte Darstellung der aufgetretenen Störungssymptome, der vermuteten Störungsursache sowie insbesondere eine eingehende Beschreibung der vorgenommenen Programmänderung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber jede Änderung der Nutzung der Software ungefragt zu offenbaren.

7.14

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit Carspider Autosuchprogramm in Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben.

7.15

Der Lizenznehmer ist nicht befugt, Carspider einschließlich der Kommunikationsprotokolle, ganz oder teilweise abzuändern, zu modifizieren, anzupassen, weiterzuentwickeln oder als Grundlage für andere Produkte zu verwenden, den überlassenen Programmcode in andere Codeformen rückzuübersetzen (Dekompilierung/ Disassemblierung) sowie auf sonstige Weise die verschiedenen Herstellungsstufen von Carspider rückzuerschließen (Reverse-Engineering), sofern sich nicht aus anderen lizenzrechtlichen oder gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG nichts Gegenteiliges ergibt.

Es ist dem Lizenznehmer untersagt, an Carspider oder dem Dokumentationsmaterial Urheber(Copyright)vermerke, Kennzeichen/Markenzeichen Logos, Kennzeichnungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder Seriennummern und andere Merkmale, die einer Identifikation von Carspider oder Hardware dienen, und/oder Eigentumsangaben des Lizenzgebers zu entfernen oder zu verändern.

Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, HTML-Dateien oder Java-Skripte, die Bestandteil des Produkts sind, zu kopieren, abzuändern, sichtbar zu machen oder in anderen Produkten oder Online-Diensten zu nutzen, Carspider dazu zu nutzen, Software oder Online-Dienste zu entwickeln, die den Adressraum von Carspider oder der Server und Proxy-Server von Carspider nutzen oder es zu unternehmen, unautorisierten Zugang zu Online-Diensten von Carspider oder Computern oder Netzwerken im Zusammenhang mit Carspider zu erlangen.

7.16

Der Lizenznehmer darf Carspider Autosuchprogramm nur in einer Weise und zu Zwecken nutzen, welche die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland oder Rechte Dritter nicht verletzen.

Etwaige von Dritten bereitgestellte Plug-Ins oder sonstige Erweiterungen von Carspider sind nicht Gegenstand der Rechtseinräumung. Ihre Nutzung ist untersagt, wenn diese nicht durch Carspider zur Nutzung autorisiert sind. Inhalte, welche dem Kunden mit Hilfe von Carspider zugänglich gemacht werden können, sind ebenfalls nicht Gegenstand der Rechtseinräumung.

Carspider darf nicht in hochriskanten Umgebungen eingesetzt werden, bei denen ein Fehler von Carspider direkt zum Tode oder Verletzung von Personen oder schweren Sach- und Umweltschäden führen könnten. Für das Sicherheitsbedürfnis in solchen Umgebungen ist Carspider nicht ausgelegt. Das Recht am geistigen Eigentum sowie sonstige Rechte an der Carspider verbleiben beim Lizenzgeber.

7.17

Das Recht zur Nutzung von Carspider Autosuchprogramm berechtigt den Lizenznehmer nicht, vom Lizenzgeber eine schriftliche Dokumentation, Support oder Lieferung von Folgeversionen oder Updates zu verlangen.

8. Pflichten des Lizenznehmers

8.1

Der Lizenznehmer wird die gelieferte Software innerhalb der Testphase auf die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen untersuchen. Mit anschließenden Vertragsschluss akzeptiert der Lizenznehmer die ihm übermittelte Carspider -Version als vertragsgemäß. Dies gilt auch bei einer Verletzung der Untersuchungspflicht.

8.2

Der Lizenznehmer hat sich im Sinne von Punkt 3.5 dieser AGB vor der Installation von Carspider Autosuchprogramm zu vergewissern, dass sein System über die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Hard- und Software verfügt.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten vor Installation von Carspider und auch nachfolgend in regelmäßigen Abständen zu sichern.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sich monatlich zu vergewissern, ob der Lizenzgeber die Lizenzbedingungen geändert hat. Der Lizenznehmer ist weiter verpflichtet, den Carspider -Kundenservice unverzüglich über auftretende Fehler der Software oder gegen ihn geltend gemachte Ansprüche im Zusammenhang mit Carspider zu informieren.

9. Installation von Software-Komponenten

Carspider wird in aufgeteilten Komponenten ausgeliefert, um einen schnelleren Download- und Installationsvorgang zu ermöglichen. Zunächst wird das Installationsprogramm (Installer) „Carspider _setup.exe“ herunter geladen und installiert. Das Installationsprogramm nimmt dann - falls erforderlich - Verbindung mit einem Webserver auf und lädt das Carspider -Hauptprogramm sowie die Komponenten „Autoupdater“ und „Support Tool“ nach.

Der Programmbestandteil „Carspider Autoupdater“ überprüft bei jedem Start von Carspider, ob Updates verfügbar sind und installiert diese vor dem Start des Hauptprogramms. Mit der Programmfunktion „Support Tool“ hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, dem Kundenservice des Lizenzgebers den Zugriff auf das Lizenznehmersystem zu ermöglichen.

Die Verbindung wird während der Installation (sofern ausreichenden Bandbreite zur Verfügung steht) oder auch später hergestellt, wenn der Lizenznehmer eine Funktion von Carspider aufrufen, die eine weitere Software-Komponente erfordert. Dieser Mechanismus wird von Carspider ausschließlich für die Installation von Carspider -Software genutzt, der Lizenznehmer selbst zur Installation ausgewählt hat.

10. Updates

Der Lizenznehmer ist gehalten, seine Carspider Autosuchprogramm -Version ständig zu aktualisieren. Der Lizenzgeber wird hierzu in unregelmäßigen Zeitabständen auf der Carspider -Homepage Standard-Updates anbieten. Der Lizenznehmer ist für die Durchführung des Downloads und der Installation der Updates selbst verantwortlich. Die durch die Installation von Updates aktualisierte Version von Carspider fällt ebenfalls unter diese Lizenzbedingungen, es sei denn, der Lizenznehmer hat bei Aktualisierung auf eine Anfrage des Lizenzgebers hin sein Einverständnis zu neuen oder zusätzlichen Lizenzbedingungen erklärt.

Sofern der Lizenznehmer Carspider Autosuchprogramm nicht aktualisiert, kann dies zur Folge haben, dass Carspider aus technischen Gründen nicht mehr genutzt werden kann oder die Sicherheit der vom Lizenznehmer übertragenen Daten oder des Rechners des Lizenznehmers beeinträchtigt wird. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, veraltete oder nicht aktualisierte Carspider -Versionen nicht mehr zu unterstützen.

11. Einstweiligen Rechtsschutzes, Ausschluss

Soweit dem Lizenznehmer die Carspider -Software unentgeltlich überlassen wurde, verzichten er auf das Recht, wegen Carspider -Software gegen den Lizenzgeber Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Verfügung zu suchen.

12. Lizenz-Änderungen

12.1

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Carspider -Software-Lizenz nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Lizenzgebers und des Lizenznehmers zumutbar sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Lizenznehmer ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile sind, z. B. Änderungen von Kontaktinformationen, Aufnahme zusätzlicher Funktionen o.ä.

12.2

Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer vor einer Änderung der Carspider Autosuchprogramm -Software-Lizenzbedingungen mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Änderungen informieren. Die Information erfolgt per E-Mail an die vom Lizenznehmer gegenüber dem Lizenzgeber angegebene E-Mail-Adresse, ansonsten auf der Homepage des Lizenzgebers.

12.3

Sollten der Lizenznehmer mit einer vom Lizenzgeber beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Lizenznehmer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist nicht, gilt die Einwilligung zur Änderung als erteilt. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer zusammen mit der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen.

13. Haftung

13.1

Für durch den Einsatz von Carspider an anderer Software oder an Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Lizenznehmers entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten Software/Datenträger vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, eine vertragliche Hauptpflicht verletzt wurde und es sich bei den eingetretenen Schäden um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Die Haftung ist dem Umfang nach auf den Betrag der vom Lizenzgeber bis zum Zeitpunkt des Schadenseintritts gezahlten Lizenzgebühren beschränkt. Soweit die Haftung des Lizenzgebers nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, der Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit beruhen, haftet der Lizenzgeber nur, soweit diese von einer solchen Vereinbarung umfasst sein sollen. Weitergehende Ansprüche des Lizenznehmers, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

13.2

Soweit dem Lizenznehmer die Carspider Autosuchprogramm -Software unentgeltlich überlassen wurde, ist jeglicher Gewährleistungsanspruch von Anfang an ausgeschlossen.

13.3

Die Schadensersatzpflicht für die Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

14. Gewährleistung / Garantie

14.1

Software ist niemals vollständig frei von Fehlern. Unter die Gewährleistung fallen nur solche Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit von Carspider Autosuchprogramm erheblich einschränken, sofern der Hersteller die Mängel nicht arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.

14.2

Mit der Angabe von Leistungsdaten oder sonstigen Beschreibungen von Carspider übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung oder Garantie für die Beschaffenheit von Carspider, insbesondere nicht für die Filtergenauigkeit und Stabilität. Über die in den Punkten 3.3, 3.4, 3.5 und 7.2 dieser AGB enthaltenen Regelungen hinaus haftet der Lizenzgeber insbesondere nicht für Funktionseinschränkungen, welche sich aus Änderungen des Angebots und der Software Dritter (Änderung des Telefonnummernformats beim externen Anbieter, Einschränkung der Programmfunktion „Anrufbutton“ u.ä.) ergeben.

15. Sonstiges

15.1

Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass Carspider ausschließlich auf seinem lokalen Rechner ausgeführt wird. Es besteht über die in Punkt 7.2. dieser AGB getroffenen Regelungen hinaus kein Anspruch auf Verfügbarkeit der Server des Lizenzgebers oder Dritter.

15.2

Der Lizenzgeber haftet nicht für externe Inhalte, welche dem Lizenznehmer im Rahmen der Benutzung von Carspider Autosuchprogramm zugänglich werden.

15.3

Der Lizenznehmer hat durch die Benutzung von Carspider die Möglichkeit, auf Inhalte, Datenbanken etc. von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server Dritter umgeleitet.

Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten für den Lizenznehmer entstehen, hat er diese selbst zu tragen. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er durch die Benutzung von Carspider eventuell gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter verstößt. Er stellt den Lizenzgeber ausdrücklich von jeder Haftung hieraus frei.

16. Datenschutz

16.1

Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Daten des Lizenznehmers durch den Lizenzgeber, vom Lizenzgeber beauftragte neutrale Dienstleister und befreundeten Unternehmen erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

16.2

Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG dem Lizenzgeber die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte.

16.3

Um einem Missbrauch der Lizenzbestimmungen zu verhindern, gestattet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber, dass Carspider Autosuchprogramm beim Starten und Beenden einen Datenzugriff auf einen Server des Lizenzgebers vornimmt. Der Lizenznehmer willigt ein, dass bei diesem Datenzugriff vom Lizenzgeber Carspider -Nutzungsdaten erhoben werden.

16.4

Der Lizenznehmer willigt weiterhin darin ein, dass bei Auftreten von Programmfehlfunktionen eine Fehlermeldung (Bugreport) an einen Server des Lizenzgebers gesendet wird.

16.5

Der Lizenznehmer räumt dem Lizenzgeber das Recht ein, die so gewonnenen persönlichen Daten, Logs und Auswertungen von Carspider für die Produktpflege zu verwenden und an Partnerunternehmen des Lizenzgebers weiterzugeben.

17. Zahlungsbedingungen

17.1

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber über das auf dessen Homepage hierfür zur Verfügung stehende Formular eine grundsätzlich unwiderrufliche Einzugsermächtigung bezüglich des sich aus dem jeweils gewählten Preismodell ergebenden Betrags zu erteilen.

17.2

Der Lizenzgeber übermittelt dem Lizenznehmer eine Rechnung per E-Mail, per Post oder die Software selbst. Die in Rechnung gestellten Preise sind Bruttoendpreise. Die Rechnung ist nach der Fälligkeit gem. des gewählten Preis- und Nutzungsmodells sofort zahlbar ohne Abzug und wird mittels der erteilten Einzugsermächtigung vom Konto des Lizenznehmers abgebucht.

17.3

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus dem selben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

17.4

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Lizenznehmers. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.

17.5

Bei Zahlungsverzug und Rücklastschrift ist der Lizenzgeber berechtigt, die Nutzung der Lizenz durch Abschaltung von Carspider bis zum vollständigen Ausgleich des Nutzungsentgelts zu unterbinden.

17.6

Für die nach Ausgleich der Forderungen des Lizenzgebers erfolgende Freischaltung hat der Lizenznehmer eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 50,-- € zu entrichten. Für Mahnungen hat der Lizenznehmer einen Pauschalbetrag von 10,-- € je Mahnung an den Lizenzgeber zu zahlen.

17.7

Dem Lizenzgeber ist es im Einzelfall gestattet, bei vorangegangener Sperrung wegen Zahlungsverzugs oder Rücklastschrift die Freischaltung von Carspider von einer Vorauszahlung des Betrags für den gesamten vereinbarten Nutzungszeitraums gem. des gewählten Preismodells abhängig zu machen.

18. Vertragsbeendigung

18.1

Die Kündigung des Lizenzvertrags ist bis zu einem Monat vor Ablauf der Laufzeit des jeweils gewählten Vertragmodells möglich.

18.2

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.

18.2

Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich das bestehende Vertragsverhältnis automatisch um die Mindestlaufzeit des dem Vertrag zugrunde liegenden Preismodells.

19. Rechtsformwechsel

Der Lizenznehmer stimmt für den Fall eines Rechtsformwechsels des Lizenzgebers bereits jetzt einem Übergang des Vertrags und der daraus resultierenden Rechte und Pflichten auf das neue Unternehmen zu.

20. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von Carspider ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Es wird, soweit gesetzlich möglich, die ausschließliche internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart. Erfüllungsort und ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich möglich, Rosenheim.

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